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Nachhaltigkeitsorientierte Geldanlage: Die Zukunft beginnt jetzt

Eine nachhaltigkeitsorientierte Geldanlage muss auf Rendite verzichten? Das ist Geschichte. Wirtschaftliche Herausforderungen wie knappe Ressourcen und der gesellschaftliche Druck haben bei vielen Unternehmen schon einiges bewirkt – vor allem den Ruck hin zu einem nachhaltigen Bewusstsein.

  • ESG-Kriterien als Maßstab: ökologisch, sozial, ethisch.

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Ökologisch, ethisch und sozial

Nachhaltigkeitsorientiert anlegen. Gutes Gewissen inklusive

Nachhaltigkeitsorientierte Geldanlage umfasst nicht nur Umweltaspekte, sondern ein Engagement in allen drei Säulen der Nachhaltigkeit - Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Daher kommt auch die häufig zu lesende Abkürzung ESG, die diese drei Säulen zusammenfasst.

Umwelt

Umwelt

  • Der Teilbereich „Umwelt (E)“ widmet sich unter anderem dem Thema Klimaschutz, aber auch CO2 Emissionen und grundsätzlicher Umweltpolitik.

  • Ebenso fließen Aspekte der Ressourcennutzung, Nahrung, Wasser und die Luftqualität unserer Erde in die Analyse ein.

Soziales

Soziales

  • „Soziales (S)“ berücksichtigt die elementaren Bereiche der Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

  • Gleichermaßen werden beispielsweise soziale Standards in der Lieferkette von Unternehmen auf den Prüfstand gestellt.

Unternehmensführung

Unternehmensführung

  • Die Säule „Unternehmensführung (G)“ befasst sich mit dem Verhaltenskodex von Unternehmen, dem Vergütungssystem und mit der Transparenz und Berichterstattung.

  • Weiterhin können hier die Qualität und die Diversität von Organen innerhalb der Unternehmen von Interesse sein.

Umwelt

Umwelt

  • Der Teilbereich „Umwelt (E)“ widmet sich unter anderem dem Thema Klimaschutz, aber auch CO2 Emissionen und grundsätzlicher Umweltpolitik.

  • Ebenso fließen Aspekte der Ressourcennutzung, Nahrung, Wasser und die Luftqualität unserer Erde in die Analyse ein.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Zusammenfassung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung für das Anlagekonzept „Select Nachhaltigkeit“ mit Nachhaltigkeitspräferenzen.

Im Rahmen dieser Vermögensverwaltung erfolgt die Investition in Investmentanteile (im Folgenden „Fonds“), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass innerhalb der Vermögensverwaltung nicht in Fonds investiert wird, die in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Fonds investieren, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind.

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Die Vermögensverwaltungen des Anlagekonzepts „Select Nachhaltigkeit“ haben kein nachhaltiges Investitionsziel, bewerben allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Im Rahmen der Vermögensallokation erfolgen überwiegend nachhaltige Investitionen, die einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der von den Vereinten Nationen definierten Ziele für die nachhaltige Entwicklung leisten. Die sogenannten UN Sustainable Development Goals - kurz SDGs - umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind, durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung bis 2030 weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig sowohl soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt.

Nachhaltige Investitionen können einen positiven Beitrag zu einem Umweltziel oder sozialen Ziel leisten und zugleich auch einem anderen Umweltziel oder sozialen Ziel schaden. Damit die nachhaltigen Investitionen trotz ihres positiven Beitrags anderen Umwelt- und sozialen Zielen nicht erheblich schaden, wird die nachteilige Auswirkung der Unternehmen und Staaten, in deren Wertpapiere die Vermögensverwaltung über Fonds investiert, bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen und Staaten, in die direkt oder indirekt investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung werden bei Anlageentscheidungen in Fonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in deren Wertpapiere die Vermögensverwaltung über Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negativen Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI in der Investitionsanalyse und den Entscheidungsprozessen angewendet. Die Messung und Bewertung der PAI potenzieller Investitionen erfolgt mithilfe festgelegter Indikatoren auf Basis betriebseigener Recherchen sowie unter Verwendung von ESG-Daten externer Researchanbieter. Für Investitionen in Wertpapiere von Unternehmen werden Indikatoren herangezogen, welche die PAI dieser Unternehmen in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall sowie Soziales und Beschäftigung messen. Dazu gehören z.B. die Indikatoren Treibhausgasintensität, Energieverbrauchsintensität, Verstöße gegen den UN Global Compact, Beteiligung an der Herstellung und dem Verkauf von kontroversen Waffen und Menschenrechtsverletzungen. Die Indikatoren für Staaten messen die PAI der jeweiligen Staaten in Bezug auf Umwelt und Soziales. Dazu gehören die Indikatoren

Treibhausgasemissionen und Verstöße gegen soziale Bestimmungen. Um die negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die im Rahmen der ESG-Strategie mit den Investitionen

innerhalb der Vermögensverwaltung verbunden sind, grundsätzlich zu begrenzen, wird das Anlageuniversum

der Vermögensverwaltung durch die Anwendung verbindlicher, nachhaltigkeitsbezogener Ausschlusskriterien eingeschränkt. Diese Ausschlusskriterien schließen im Rahmen der ESG-Strategie Investitionen in Fonds aus, die definierte Mindeststandards in Bezug auf Umwelt und Soziales nicht einhalten. Auf diese Weise sollen Investitionen vermieden werden, die mit Geschäftstätigkeiten in kontroversen Geschäftsfeldern sowie kontroversen Unternehmens- und Staatsführungspraktiken verbunden sind. Dazu zählen z.B. Fonds, die in Unternehmen investieren, die gegen den UN Global Compact verstoßen oder in der Herstellung von kontroversen Waffen tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung dieser Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt „Welche Anlagestrategie wird mit diesem Finanzprodukt verfolgt?“ wieder. Zudem werden im Rahmen der ESG-Strategie Unternehmen, die in umweltbezogene und/oder soziale Kontroversen verwickelt sind, anlassbezogen identifiziert und gegebenenfalls auch aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen.

Um darüber hinaus spezifische, als besonders relevant erachtete PAI gezielt zu begrenzen, können je nach Höhe bzw. Ausprägung der PAI weitere Fonds aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen werden, soweit PAI-Daten vorhanden sind. Hierfür hat der Vermögensverwalter für eine Auswahl an PAI-Indikatoren Schwellenwerte definiert. Für weitere Indikatoren erfolgt die Bewertung auf kontinuierlicherBasis durch Nachhaltigkeitsanalysten.

Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmenund den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Fonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3 Prozent der Unternehmen, in deren Wertpapiere der Fonds investiert, Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/ oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll handeln und die Menschenrechte achten.

Zur PAI-Strategie (Principal Adverse Impact) gehört auch, dass - bei Überschreitung definierter Schwellenwerte bestimmter PAI-Indikatoren - auf die Reduzierung der PAI bei den Emittenten im Dialog hingewirkt werden kann. Hierzu eruiert der Vermögensverwalter gemeinsam mit den Emittenten Lösungswege, wie die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen künftig reduziert werden können oder legt verbindliche Reduktionsziele fest, die bei Nicht-Einhaltung zu einem Ausschluss des jeweiligen Emittenten aus dem Anlageuniversum führen.

Weitere Informationen zu den PAI können dem jährlichen Bericht über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale der Vermögensverwaltung entnommen werden, der im Januar versandt wird. Zudem sind diese Informationen auch unter dem Fenster "Links“ in Form eines Musterberichtes abrufbar.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

In den Vermögensverwaltungen mit dem Anlagekonzept „Select Nachhaltigkeit“ werden mindestens 75 Prozent des Anlagevermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet und folgen damit den beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen. Eine Ausweitung auf das gesamte Anlagevermögen wird darüber hinaus angestrebt.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung erfolgen gemäß der vereinbarten Anlagestrategie Investitionen in Fonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch die soziale und verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden Ausschlusskriterien bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Portfolio über Fonds nicht indirekten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten investiert, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind.

Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, deren Wirtschaftstätigkeiten generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/oder soziale Belange verbunden sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Produktion spezieller Güter oder das Erbringen von Dienstleistungen zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder zu Konflikten beiträgt. So wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften.

Mit der ESG-Strategie werden Investitionen in Staaten ausgeschlossen, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Zudem werden gemäß der ESG-Strategie Fonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards der Vermögensverwaltung in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt „Anlagestrategie“.

Darüber hinaus erfolgen innerhalb der Vermögensverwaltung nachhaltige Investitionen, die einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen leisten. Die Sustainable Development Goals - kurz SDGs - umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind, durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt

Anlagestrategie

Das Anlagekonzept der Vermögensverwaltungen richtet sich nach den Präferenzen, Zielen und Eigenschaften der Anlegenden und wird im Rahmen des Vertragsabschlusses mit den Anlegenden vereinbart. Zur Erreichung der jeweiligen Anlageziele können je nach vereinbartem Anlagekonzepts über Fonds mittelbar Investitionen in folgende Finanzinstrumente erfolgen: Aktien-, Renten-, Misch-, Geldmarkt- und Rohstofffonds sowie in vom Anlegenden jederzeit frei wählbaren Themenfonds erfolgen.

Bei allen Vermögensverwaltungen in der gewählten ESG-Ausprägung erfolgt die Investition der Vermögensgegenstände in Fonds, die über einen mehrstufigen Investmentprozess systematisch nach ökologischen, sozialen oder nach verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffenden Kriterien ausgewählt werden (ESG-Kriterien).

Im Rahmen der vereinbarten ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening), die das Anlageuniversum der Vermögensverwaltung eingrenzen. Hierbei werden beispielsweise die Aspekte Umwelt- und Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit, Berichterstattung sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption beachtet.

Investitionen in Unternehmen werden z.B. nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder Verstöße gegen den UN Global Compact vorgeworfen werden, und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind.

Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden.

Fonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio, gemessen an einem definierten Schwellenwert, als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen, gemessen an einem definierten Schwellenwert, als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind, und/ oder wenn die CO2-Intensität der Staaten, in deren Wertpapiere das Portfolio investiert, gemessen an einem definierten Schwellenwert, als zu hoch bewertet wird.

In der zweiten Stufe erfolgt die Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globale Normen wie die ILO ("International Labour Organization"), Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.

Darüber hinaus legt der Vermögensverwalter übergreifend allen Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Zusätzlich müssen auch die Kapitalverwaltungsgesellschaften oder die Fondsmanager/Fondsmanagerinnen, die in Frage kommende Fonds verwalten, die PRI berücksichtigen.

Bei den Investitionen in Fonds werden im Rahmen der ESG-Strategie keine Anlagen getätigt, wenn mehr als 3 Prozent der Unternehmen im Sondervermögen Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen.

Anlegenden stehen die nachfolgend beschriebenen Themen zur Auswahl; es können bis zu drei verschiedene Themen miteinander kombiniert und jederzeit nach eigenem Ermessen an- und abgewählt werden:

New Energy

Mit der Wahl des Themas New Energy entscheiden sich Anlegende für Investitionen in Aktienwerte von nachhaltigen Energieunternehmen. Nachhaltige Energieunternehmen sind solche, die in den Bereichen alternative Energie und Energietechniken tätig sind. Die Investition erfolgt mittelbar über einen geeigneten Investmentfonds, dessen Anlagepolitik auf das Erreichen des beschriebenen Anlageziels ausgerichtet ist. Eine Investition in Unternehmen, die den Sektoren Kohle und Verbrauchsmaterialien, Erdöl- und Erdgasexploration und -produktion sowie in integrierte Erdöl und Erdgasunternehmen zuzuordnen sind, ist ausgeschlossen. Im Zuge der Diversifikation können mittelbar über diesen Fonds begrenzte Engagements in Emittenten erfolgen, die die nachhaltigen Energie- und/oder die ESG-Kriterien nicht erfüllen.

Klimawandel

Mit der Wahl des Themas Klimawandel entscheiden sich Anlegende für die Investition in Wertpapiere von weltweit angesiedelten Unternehmen, deren wirtschaftliche Aktivitäten auf den Wandel zu kohlenstoffärmeren Energiequellen ausgerichtet sind. Dazu zählen beispielsweise Grundstoffanbieter oder Technologieunternehmen, die Technologien für kohlenstoffärmere Energieproduktionen entwickeln oder diese verwenden sowie solche, die in der Verteilung, Lagerung oder dem Transport dieser tätig sind. Die Investition erfolgt mittelbar über die Investition in einen geeigneten Investmentfonds.

Wasser

Mit der Wahl des Themas Wasser entscheiden sich Anlegende für die Investition in Wertpapiere von weltweit angesiedelten Unternehmen, deren Geschäftsaktivitäten in der Entwicklung, Herstellung und/oder dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im Bereich Wassermanagement angesiedelt sind. Dabei zählen zum Segment Wasserwirtschaft unter anderem Unternehmen, die in den Bereichen Erzeugung, Aufbereitung, Versorgung, Entsalzung, Abfüllung, Transport und Versand von Wasser tätig sind. Die Investition erfolgt mittelbar über die Investition in einen geeigneten Investmentfonds. In diesem Zusammenhang ist es diesem Fonds auch gestattet, in Unternehmen zu investieren, die eine Verbesserung ihrer nachhaltigen Eigenschaften aufweisen und die wichtige Entwicklungen vornehmen, um diese Verbesserung in ihrer Unternehmensstrategie zu verankern.

Impact Investing

Mit der Wahl des Themas Impact Investing entscheiden sich Anlegende für Investitionen in Wertpapiere von Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen Lösungen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN) darstellen (Impact Investing). Die Investition erfolgt mittelbar über einen geeigneten Investmentfonds, dessen Anlagepolitik auf das Erreichen des beschriebenen Anlageziels ausgerichtet ist. Die Messung der Wirkung von Investitionen in diesem Fonds orientiert sich an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN). Bei der Auswahl des Fonds wird darauf geachtet, dass dieser nicht in Wertpapiere von Unternehmen investiert, die den nachhaltigen Mindestkriterien der Vermögensverwaltung nicht entsprechen.

Mobilität der Zukunft

Mit der Wahl des Themas Mobilität der Zukunft entscheiden sich Anlegende für die Investition in Wertpapiere von Unternehmen der Transportbranche, die überwiegend in der Erforschung, Entwicklung, Produktion und/oder dem Vertrieb von zukünftigen Technologien tätig sind. Den Investitionsschwerpunkt sollen hierbei Unternehmen bilden, die Umsätze aus wirtschaftlichen Aktivitäten erzielen, die den Wandel hin zu erneuerbaren Energien wie elektrischen, autonomen und/oder digital vernetzten Fahrzeugen forcieren. Als Bewertungsmaßstab gilt die Befähigung der Unternehmen, die mit dem Themenkreis Zukunft des Verkehrssektors verbundenen Risiken und Chancen zu bewältigen und dabei nachweislich ESG-Kriterien berücksichtigen. Die Investition erfolgt mittelbar über die Investition in einen geeigneten Investmentfonds. In diesem Zusammenhang ist es diesem Fonds auch gestattet, in einem begrenzten Maße in Unternehmen zu investieren, die die erneuerbaren Energie- und/oder ESG-Kriterien nicht erfüllen.

Nachhaltige Ernährung

Mit der Wahl des Themas Nachhaltige Ernährung entscheiden sich Anlegende für die Investition in Wertpapiere von Unternehmen, die mit ihren wirtschaftlichen Aktivitäten den Übergang zu einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion und nachhaltigen Konsumverhaltensmustern fördern. Durch die Etablierung dieser Systeme sollen Natur- und Ökosysteme geschützt und Transparenz, Sicherheit sowie ein bewusster Konsum gefördert werden. Dabei erfolgt die Auswahl der Unternehmen nicht nach Sektoren, sondern kann sich an allen Branchen- und Industriezweigen orientieren, die thematisch mit dem Thema nachhaltige Ernährung verbunden sind - beispielsweise über die Bereiche pflanzliche und Biolebensmittel, Lebensmittelsicherheit, Agrarwissenschaft und nachhaltige Verpackungen. Die Investition erfolgt mittelbar über die Investition in einen geeigneten Investmentfonds.

Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensverwaltung investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, erfüllen mindestens 75 Prozent der Investitionen die ökologischen und sozialen Merkmale. Mindestens 5 Prozent der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

Die Vermögensverwaltung strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel an, das mit der EU-Taxonomie konform ist. Stattdessen wird ein allgemeiner Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer SDGs angestrebt. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind, 0 Prozent. Es sind auch keine Investitionen in EU-Taxonomie konforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie vorgesehen.

Zusätzlich dazu können im Rahmen der Vermögensverwaltung auch Investitionen erfolgen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter können Fonds fallen, für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus grundsätzlich nicht in Fonds investiert wird, die in Wertpapiere von Herstellern geächteter und kontroverser Waffen investieren. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Überwachung der Einhaltung der ESG-Kriterien erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien gelten interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel.

Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel.

Es wird zudem innerhalb der Vermögensverwaltung ein Mindestschutz angewendet. Details hierzu finden sich im Fenster "Aufteilung der Investitionen".

Darüber hinaus legen die Vermögensverwalter übergreifend allen Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde.

Die Vermögensverwaltung erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren:

1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien,
2. Ökologische Wirkung,
3. Soziale Wirkung,
4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.

Methoden

Die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung herangezogen:

1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien

Der Indikator „Einhaltung Ausschlusskriterien“ misst, ob die Vermögensverwaltung die definierten Ausschlusskriterien einhält. Er bewertet, ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Fonds erfolgt sind. Eine Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt „Welche Anlagestrategie wird mit diesem Finanzprodukt verfolgt?“

2. Ökologische Wirkung

Der Indikator „ökologische Wirkung“ misst den Umfang, in dem direkte Investitionen sowie Investitionen (über Fonds) in Wertpapiere von Unternehmen erfolgen, deren wirtschaftliche Tätigkeiten zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Land- und Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1.000 Euro investiertes Kapital.

Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters, wie z.B. MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die Anlage des Vermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt.

3. Soziale Wirkung

Der Indikator „soziale Wirkung“ misst den Umfang, in dem direkte Investitionen bzw. indirekte Investitionen (über Fonds) in Wertpapiere von Unternehmen erfolgen, deren wirtschaftliche Tätigkeiten zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern Ernährung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten, Zugang zu Sanitärprodukten, Konnektivität/Verringerung der digitalen Kluft, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und Zugang zu hochwertiger Bildung.

Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters, wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die Anlage des Vermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt.

4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios

Der Indikator „MSCI Government ESG Score“ misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der Wertpapiere staatlicher und staatsnaher Emittenten im Portfolio. Der MSCI Government ESG Score ist ein Indikator für Staaten und wird von dem Researchanbieter MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Mit dem errechneten Score wird die Fähigkeit von Staaten bemessen, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) ausdrücken. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Energie- und Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken sowie über die Anlage des Vermögens in Staaten, die nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel tätigen, wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.

Datenquellen und –verarbeitung

Die Bewertung der Nachhaltigkeitsdaten erfolgt hauptsächlich auf Basis von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Diese Nachhaltigkeitsdaten bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Liegen bei einem Zielfonds keine Daten zu den im Punkt „Anlagestrategie“ genannten Mindestausschlüssen vor oder verschlechtert sich die Bewertung für einen Emittenten oder Zielfonds, sodass die definierten Schwellenwerte bzw. Ausprägungen nicht mehr eingehalten werden können, werden die Investitionen nicht mehr als nachhaltig eingestuft und nicht mehr dem Anteil nachhaltiger Investitionen angerechnet. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Die Aus- und Bewertung von ESG-Daten stellt aktuell aufgrund bestehender Defizite bei der Verfügbarkeit grundsätzlich noch eine Herausforderung dar. Die Deka nutzt für ihre Analysen mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Um aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten, werden diese um Schätzwerte erweitert. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die „Do Not Significant Harm-“ und „Good Governance-“ Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.

Sorgfaltspflicht

Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen der Vermögensverwaltung werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Portfolios haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Portfoliomanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum der Vermögensverwaltung wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Portfoliomanagements zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen.

Mitwirkungspolitik

Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. „Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen“ ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr, um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Portfoliomanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur.

Bestimmter Referenzwert

Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

Links

Bei Abschluss von Select Nachhaltigkeit wird mit Anlegenden auf Basis ihrer persönlichen Präferenzen eine individuelle Portfolioausrichtung vereinbart. Die Vorvertraglichen Informationen zu den ökologischen und sozialen Merkmalen sind auf diese individuell mit den Anlegenden getroffenen Vereinbarungen ausgerichtet. Im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung erfolgt jährlich die Berichterstattung in Form eines Regelberichtes auf Basis des individuellen Portfolios, für das jeweils die ökologischen und sozialen Merkmale offengelegt werden.

Die verlinkten Dokumente dienen der exemplarischen Darstellung von vorvertraglichen und regelmäßigen Informationen für Select Nachhaltigkeit in der Anlagestrategie Select Nachhaltigkeit 50. Die Angaben innerhalb der Musterberichte sind repräsentativ für eine Vermögensverwaltung mittlerer Risikoausprägung.

Verlinkungen:

Änderungshistorie

Änderungen zum 01. Juli 2023: Es wurde für das Anlagekonzept Select Nachhaltigkeit ein Wirkungsbezug festgelegt. Es ergab sich durch diese Änderung keine Anpassung der Anlagestrategie.

Wer ist bevestor?

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Rendite & Nachwelt: keine Frage des „Oder“

  • Für dich gehören Nachhaltigkeit und Rendite zusammen – für bevestor auch.

  • Anhand deiner Ziele und deiner Risikobereitschaft wird dir dein Portfolio vorgeschlagen.

  • Dabei werden die ESG-Kriterien streng berücksichtigt.

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Geringe 
Risikobereitschaft

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Risikostufe
2 von 5

Mäßige 
Risikobereitschaft

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Darum ist deine Anlage bei bevestor sicher

Der Insolvenzschutz sichert dein Vermögen

Dein Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet das Sondervermögen treuhänderisch und getrennt von ihrem eigenen Vermögen. Bei einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind deine Fondsanteile somit geschützt.

Sichere Verwahrung bei der DekaBank

Dein Geld wird in einem Fonds-Depot der DekaBank, einer der größten Fondsgesellschaften Deutschlands, verwahrt. Du profitierst somit von der langjährigen Erfahrung einer depotführenden Bank. Die DekaBank ist Bestandteil der Sparkassen-Finanzgruppe, des größten Finanzverbunds der Welt.

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